§611ff BGB (= Paragraph 611 für Folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch)
Vgl. Rechte und Pflichten in der Ausbildung!
Vergütungsfpflicht
Bezahlung gemäß dem oder einem Tarifvertrag.
Beschäftigungspflicht
Der muss gemäß der Vereinbarung im Arbeitsvertrag beschäftigt werden.
Fürsorgepflicht
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitszeit, Unfallschutz ...).
Zeugnispflicht
Der Arbeitgeber muss auf Wunsch ein ausstellen.
Arbeitspflicht
Die vereinbarte Arbeitsleistung ist zu erbringen.
Gehorsamspflicht
Den Weisungen des ist im Rahmen der Gesetzte und des Arbeitsvertrags Folge zu leisten.
Treuepflicht
Zu ihr gehören
- Sorgfaltsflicht
- Schweigepflicht
- Wettbewerbsverbot
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