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Alternative: Menschen mit Behinderung – Kampf um Teilhabe und Gleichberechtigung bei Youtube suchen
Rehabilitation
Unter Rehabilitation werden alle Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigten Menschen zu helfen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten und ihre Eingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erleichtern.
Die Rehabilitation erstreckt sich v. a. auf folgende Aufgabenbereiche:
medizinische Rehabilitation: vor allem durch möglichst weitgehende Herstellung oder Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (Rollstühle u. a.), Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Kureinrichtungen und Behandlungen in Krankenhäusern
- schulische Rehabilitation: vor allem durch sonderpädagogische Hilfen in Sonder- und Regeleinrichtungen
- berufliche Rehabilitation: vor allem durch Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, zur Förderung der Arbeitsaufnahme und des beruflichen Aufstiegs durch Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung, durch Fortbildung, Ausbildung und Umschulung
- soziale Rehabilitation: vor allem durch Maßnahmen der begleitenden Fürsorge, durch Schaffung von Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, durch Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung baulicher, technischer und verkehrsmäßiger Hindernisse, durch entsprechende Unterstützung der Familie usw.
Rehabilitation
Unter Rehabilitation werden alle Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigten Menschen zu helfen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten und ihre Eingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erleichtern. Die Rehabilitation erstreckt sich auf folgende Aufgabenbereiche:
- medizinische Rehabilitation,
- schulische Rehabilitation,
- berufliche Rehabilitation,
soziale Rehabilitation.
Rehabilitationsmaßnahmen) mit dem Fallbeispiel. Notiere die Antworten in dein Heft.
Träger der Rehabilitationin dein Heft. (Überschrift: Träger der Rehabilitation)
Beispiel gesetzliche Rentenversicherung:
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen, insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arzneimitteln sowie die Ausstattung mit Hilfsmitteln. Das zweite große Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung enthält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Dies sind unter anderem Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes – wie zum Beispiel technische Hilfen für eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Des Weiteren Leistungen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung, Überbrückungsgeld bei Gründung einer selbstständigen Existenz sowie Leistungen für Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen. Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch ergänzende Leistungen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme wie Reisekosten, Kinderbetreuungskosten oder Übergangsgeld. Mit dem Übergangsgeld soll während einer Rehabilitationsmaßnahme, zum Beispiel bei einer Umschulung, der Lebensunterhalt des Betroffenen und seiner Familie gesichert werden.
Definition Selbsthilfe
Mit Selbsthilfe bezeichnet man alle Bemühungen von Menschen, möglichst viele Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens eigenverantwortlich mitzugestalten und für die Befriedigung ihrer Wünsche selbst zu sorgen.
Eine Selbsthilfegruppe ist eine Gruppe, in der sich Menschen mit gleichen Problemen regelmäßig treffen, um Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig Rat, Hilfe und Beistand zu geben.
Infotext Selbsthilfe
Selbsthilfe ist ein soziales Grundrecht. Man bezeichnet mit diesem Begriff alle Bemühungen von Menschen, in möglichst vielen Bereichen des alltäglichen Lebens ihre Interessen selbst zu vertreten und für die Befriedigung ihrer Wünsche selbst zu sorgen.
Zur Erhaltung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist es von großer Wichtigkeit, dass persönliche und gesellschaftliche Aufgaben, wenn irgend möglich, von den Bürgern eigenverantwortlich übernommen werden, so dass der Ruf nach dem Staat möglichst selten erfolgt
Wenn man von Selbsthilfe spricht, meint man sowohl die individuelle Selbsthilfe als auch die weit verbreiteten Selbsthilfegruppen (z. B. unter Suchtgefährdeten, arbeitslosen Jugendlichen, alten Menschen, behinderten und kranken Menschen). Als Selbsthilfegruppe gilt eine Gruppe, in der Menschen mit gleichen Problemen regelmäßig zusammenkommen, um ihre Schwierigkeiten zu besprechen, damit sie sie besser bewältigen können. Die natürliche Urform der Selbsthilfegruppe ist die Großfamilie. Die freien Wohlfahrtsverbände sehen ihre Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe (z. B. Schuldnerberatung).
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