Der Begriff „Ehrenamt“ umschreibt jede Art von bürgerschaftlichem Engagement, welches grundsätzlich ohne Vergütung* und freiwillig durchgeführt wird.
Aufwandsentschädigungen dürfen nach § 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EstG bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei angenommen werden, wenn die/der Ehernamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht. Im Jahr 2021 wurde der Betrag von bisher 720€ auf 840€ angehoben. Übungsleiter*innen dürfen gem. § 3 Nr. 26 Satz 1 EstG ab 2021 einen Übungsleiterfreibetrag von bis zu 3000€ (bisher 2400€) erhalten.
EstG
§3 Nr.26a Satz 1 und
§3 Nr.26 Satz 1
Seit 1999 werden im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in fünfjährigen Abstanden Befragungen unter Freiwilligen durchgeführt. Die Daten bilden eine wichtige Basis für das Stimmungs- und Lagebild der Freiwilligen und deren Engagement. Die letzte verfügbare Auswertung stammt aus dem Jahr 2014. Eine Zusammenfassung der Daten kann hier https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/freiwilliges-engagement-in-deutschland-/96254 heruntergeladen werden. In dem Bericht von 2014 sind folgende einleitenden Worte zu lesen:
„Das freiwillige Engagement ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Freiwilliges Engagement ist vielfältig, es stellt eine zentrale Form der sozialen Teilhabe dar und es ist wertvoll für die Demokratie. Für eine Engagementpolitik, die das Ziel hat, freiwilliges Engagement zu fördern und zu unterstützen, ist es unerlässlich, auf eine solide Datenbasis über die Verbreitung und den Wandel des freiwilligen Engagements zurückgreifen zu können. Auch für zivilgesellschaftliche Akteure wie Vereine, Verbände, Stiftungen oder Bürgerinitiativen sind solche Ergebnisse wertvoll, wenn es darum geht, auf die gesellschaftlichen Veränderungen und den Wandel im freiwilligen Engagement angemessen reagieren zu können.“
Die Auswertungen des Freiwilligensurvey aus dem Jahr 2019 werden voraussichtlich ab dem Sommer 2021 zur Verfügung stehen.
Auszug aus der Auswertung des Jahres 2014:
„Zunehmend mehr Menschen engagieren sich freiwillig. Im Jahr 2014 sind 43,6 Prozent der Wohnbevölkerung ab 14 Jahren freiwillig engagiert – das entspricht 30,9 Millionen Menschen. In den letzten fünfzehn Jahren (bezogen auf 2014) ist die Engagementquote um insgesamt knapp zehn Prozentpunkte angestiegen (nachfolgende Abbildung).
Insbesondere zwischen 2009 und 2014 hat sich dieser Anstieg dynamisiert: Die Quote ist in einem stärkeren Maße als zuvor angestiegen. Die Zunahme des Engagements kann man auf gesellschaftliche Veränderungen, wie beispielsweise die Bildungsexpansion oder die gestiegene Thematisierung des freiwilligen Engagements in Politik und Öffentlichkeit, zurückführen.
Die Beteiligung am Engagement unterscheidet sich zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen deutlich. Frauen engagieren sich mit 41,5 Prozent anteilig etwas seltener freiwillig als Männer mit 45,7 Prozent. In den Altersgruppen der 14- bis 29-Jährigen und der 30- bis 49-Jährigen sind die Anteile freiwillig Engagierter am höchsten. Den geringsten Anteil weisen Personen im Alter von 65 und mehr Jahren auf. Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit hohem Schulabschluss engagieren sich zu deutlich höheren Anteilen freiwillig als Personen mit mittlerer und niedriger Schulbildung (nebenstehende Abbildung).