• Stadtluft macht frei?
  • anonym
  • 09.02.2024
  • Geschichte
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Ich, Kon­rad, grün­de auf mei­nem Be­sitz, näm­lich Frei­burg, einen Markt. Daher möch­te ich Kauf­leu­te von über­all her zu­sam­men­ru­fen, die sich hier nie­der­las­sen.

Ich teile jedem Kauf­mann, der hier­her kommt, ein Grund­stück zu, auf dem er ein Haus er­rich­ten kann. Dafür zah­len er und seine Kin­der und Kin­des­kin­der mir jähr­lich einen Zins als Ent­gelt.

Ich ver­spre­che zudem fol­gen­de Rech­te, die ich hier­mit be­ur­kun­de und schwö­re, sie auf alle Zei­ten ein­zu­hal­ten:

  1. Ich ver­spre­che, dass alle, die mei­nen Markt  be­su­chen, Frie­den und si­che­res Ge­leit er­hal­ten. Soll­te doch ein­mal je­mand auf dem Weg zu mei­nem Markt be­raubt wer­den, so ver­spre­che ich, das Ge­raub­te zu­rück zu er­stat­ten bzw. vom Räu­ber ein­zu­for­dern.
  2. Wenn einer mei­ner Bür­ger stirbt, dann darf seine Fa­mi­lie das ge­sam­te Erbe be­hal­ten.
  3. Meine Bür­ger dür­fen sich den Vogt (herr­schaft­li­cher Be­am­ter, Ver­tre­ter des Feu­dal­herr­schers) und Pries­ter frei wäh­len. Ich be­stä­ti­ge die von ihnen ge­wähl­ten in ihrem Amt.
  4. Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen mei­nen Bür­gern ent­schei­de nicht ich, son­dern sie wer­den un­ab­hän­gig ver­han­delt wer­den, nach dem (Gewohnheits-​)Recht der Kauf­leu­te.
  5. Jeder Bür­ger darf sei­nen Be­sitz, wenn er möch­te, frei ver­kau­fen.
  6. Jeder, der nach Frei­burg kommt, darf hier frei und si­cher woh­nen. Wenn er aber der Leib­ei­ge­ne eines Herrn ist, dann darf die­ser Herr ihn wie­der holen. Falls der Leib­ei­ge­ne leug­net, einem Herrn zu ge­hö­ren, so kann der Herr diese mit sie­ben Zeu­gen be­wei­sen. Wenn aber ein Leib­ei­ge­ner ein Jahr und einen Tag in der Stadt Frei­burg wohnt, ohne dass ihn ein Herr ge­holt hat, dann ist er frei.
  7. Bür­ger der Stadt Frei­burg ist, wer einen frei­en Be­sitz von min­des­tens einer Mark Wert be­sitzt.      

Die Grün­dungs­ur­kun­de der Stadt Frei­burg, um 1120

1
Lis­ten Sie die Grup­pen oder Per­so­nen auf, die in der Stadt­grün­dungs­ur­kun­de ge­nannt wer­den.
2
Kon­rad von Zäh­rin­gen ge­währt den Stadt­be­woh­nern ei­ni­ge Rech­te. No­tie­ren und be­nen­nen Sie diese.

Darum be­stim­men und ge­bie­ten un­se­re Her­ren vom Rat, dass kein Bür­ger die­ser Stadt Samt oder At­las­sei­de als Ge­wand, Wams oder sonst wie tra­gen soll bei Stra­fe von vier Gul­den.Aus­ge­nom­men sind die Bür­ger­meis­ter in ihrem Amts­jahr und die Schöf­fen, wel­che dem Schöf­fen­stuhl und dem Rat zu Ehren einen Wams von schwar­zem Samt oder Atlas tra­gen dür­fen.

Es soll auch kein Bür­ger eine gol­de­ne oder ver­gol­de­te Kette oder ein an­de­res gol­de­nes Klein­od oder Per­len tra­gen, bei Stra­fe von drei Gul­den, sooft man ihn damit an­trifft.

Aus einer Polizei-​Ordnung der Reichs­stadt Frank­furt Mitte des 15. Jahr­hun­derts

3
Er­klä­ren Sie, wie recht­li­che und so­zi­a­le Un­ter­schie­de in der Stadt sicht­bar ge­macht wur­den.
4
Über­le­gen Sie, was der Stadt­rat durch seine Re­ge­lun­gen be­zweck­te? Was woll­te er wohl ver­hin­dern?
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