Ich, Konrad, gründe auf meinem Besitz, nämlich Freiburg, einen Markt. Daher möchte ich Kaufleute von überall her zusammenrufen, die sich hier niederlassen.
Ich teile jedem Kaufmann, der hierher kommt, ein Grundstück zu, auf dem er ein Haus errichten kann. Dafür zahlen er und seine Kinder und Kindeskinder mir jährlich einen Zins als Entgelt.
Ich verspreche zudem folgende Rechte, die ich hiermit beurkunde und schwöre, sie auf alle Zeiten einzuhalten:
Die Gründungsurkunde der Stadt Freiburg, um 1120
Darum bestimmen und gebieten unsere Herren vom Rat, dass kein Bürger dieser Stadt Samt oder Atlasseide als Gewand, Wams oder sonst wie tragen soll bei Strafe von vier Gulden.Ausgenommen sind die Bürgermeister in ihrem Amtsjahr und die Schöffen, welche dem Schöffenstuhl und dem Rat zu Ehren einen Wams von schwarzem Samt oder Atlas tragen dürfen.
Es soll auch kein Bürger eine goldene oder vergoldete Kette oder ein anderes goldenes Kleinod oder Perlen tragen, bei Strafe von drei Gulden, sooft man ihn damit antrifft.
Aus einer Polizei-Ordnung der Reichsstadt Frankfurt Mitte des 15. Jahrhunderts
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