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  • 06.03.2025
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Steuern und Arbeitnehmerveranlagung

Steu­ern und Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung

Beim Thema Lohn- und Ge­halts­zet­tel hast du be­reits er­fah­ren, dass von dei­nem Brut­to­lohn unter an­de­rem die Lohn­steu­er ab­ge­zo­gen wird. Wie hoch diese ist, hängt von dei­nem Ein­kom­men ab.



Grund­sätz­lich gilt: Je mehr je­mand ver­dient, desto mehr Lohn­steu­er muss er/sie be­zah­len!

Steu­er­sät­ze bei der Lohn­steu­er:

Die Höhe der Steu­er­vor­schrei­bung wird mit Hilfe der so­ge­nann­ten Steu­er­sät­ze er­mit­telt. Was das genau be­deu­tet, kannst du der fol­gen­den Ta­bel­le ent­neh­men:



Stufe

Von

Bis

Steu­er­satz in %

Bei­spiel:

Jah­res­brut­to­ein­kom­men: € 40.000



Zu be­zah­len­de Steu­er

1

€ 0

€ 13.308

0 %



2

€ 13.309

€ 21.617

20 %

€ 1.661,60 

3

€ 21.618

€ 35.836

30 %

€ 4.265,40 

4

€ 35.837

€ 69.166

40 %

€ 1.665,20 

5

€ 69.167

€ 103.072

48 %



6

€ 103.073

€ 1.000.000

50 %

7

€ 1.000.001

<

55 %

Summe:

€ 7.592,20 

Stand: 2025
1
Be­rech­ne: Wie hoch wäre die Steu­er bei einem Jah­res­brut­to­ein­kom­men von € 80.000.-?
Du kannst die Er­geb­nis­se dei­ner Be­rech­nun­gen oben in der Ta­bel­le in die grau­en Lü­cken ein­tra­gen und dann die Ge­samt­sum­me ad­die­ren.

Was du sonst noch über Steu­ern wis­sen soll­test:



Steu­ern wer­den vom Staat ein­ge­ho­ben, um die Kos­ten für ver­schie­dens­te Aus­ga­ben (In­fra­struk­tur, Bil­dung, Si­cher­heit...) zu fi­nan­zie­ren. Der Staat steu­ert mit die­sen Ein­nah­men also die Ent­wick­lung un­se­res Lan­des.



Grund­sätz­lich un­ter­schei­den wir zwi­schen zwei Arten von Steu­ern:

Di­rek­te Steu­ern (Lohn­steu­er, Ein­kom­men­steu­er...)

In­di­rek­te Steu­ern (Mehr­wert­steu­er, Um­satz­steu­er, Ge­trän­ke­steu­er, Ta­bak­steu­er, Mi­ne­ral­öl­steu­er, KFZ-​Steuer...)



Bei jedem Ein­kauf, den du tä­tigst, geht ein Teil des be­zahl­ten Be­tra­ges als in­di­rek­te Steu­er ans Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um.

2
Be­rech­ne: Wie hoch ist der An­teil der Steu­ern bei die­sem Ein­kauf?
A = 10% USt., B = 20% USt.

Milch 0,5 l

Kaf­fee 500 g

Fanta 6 x 0,33 l

Ge­bäck

Ba­na­nen 1 kg

Bleich­mit­tel

Zwie­bel

Senf 200g

Happy Day 1 l

€ 1,05 A

€ 10,49 B

€ 7,14 B

€ 2,58 A

€ 3,99 A

€ 4,99 B

€ 3,99 A

€ 2,19 A

€ 2,39 B

Zu be­zah­len­der Be­trag:

€ 38,81

USt. = Um­satz­steu­er

MwSt. = Mehr­wert­steu­er

KESt. = Ka­pi­tal­ertrag­steu­er

3
Hast du ein Spar­buch? Ja? Dann wer­den dir von den Spar­zin­sen, die du von der Bank er­hältst, 25% in Form der Ka­pi­tal­ertrag­steu­er ab­ge­zo­gen und ans Fi­nanz­amt über­wie­sen.

Be­rech­ne: Auf dei­nem Spar­buch lie­gen € 1.200.- Du be­kommst von dei­ner Bank für dein Er­spar­tes 2% Zin­sen. Wie viel be­kommt das Fi­nanz­amt?

Was ist die Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung (Steu­er­aus­gleich)?



Wie du in­zwi­schen weißt, zieht dir dein:e Ar­beit­ge­ber:in die Lohn­steu­er au­to­ma­tisch von dei­nem Brut­to­ge­halt ab und über­weist die­sen Be­trag an das Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um.



Doch wuss­test du, dass du dir einen Teil dei­ner be­zahl­ten Steu­er unter Um­stän­den wie­der zu­rück­be­kom­men kannst?



Dafür musst du eine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung beim Fi­nanz­amt ein­rei­chen.

Wie führe ich eine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung durch?



Du hast zwei Mög­lich­kei­ten, die Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung durch­zu­füh­ren:



Von Hand mit einem For­mu­lar (Be­kommst du beim Fi­nanz­amt).

On­line (Für den Ein­stieg bei Fi­nanzon­line be­nö­tigst du ent­we­der Zu­gangs­da­ten vom FA oder eine ID-​Austria/Handy-​Signatur).

Screen­shot: Login-​Bereich auf https://fi­nanzon­line.bmf.gv.at/
ID-​Austria

Wenn du unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html eine ID-​Austria (frü­her: Handy-​Signatur) be­an­tragst, kannst du dich damit nicht nur bei Fi­nanzOn­line ein­log­gen, son­dern noch auf viele wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu­grei­fen (z. B. auf dein Pen­si­ons­kon­to, auf deine elek­tro­ni­sche Ge­sund­heits­ak­te...)



Die ID-​Austria steht ab dem voll­ende­ten 14. Le­bens­jahr zur Ver­fü­gung.

Warum soll­te ich eine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung durch­füh­ren?



Das Fi­nanz­amt kann nicht wis­sen, ob es Grün­de gibt, warum du einen Teil dei­ner be­zahl­ten Lohn­steu­er zu­rück­be­kom­men soll­test.



Dein:e Ar­beit­ge­ber:in ist ver­pflich­tet, bis spä­tes­tens Ende Fe­bru­ar eines Jah­res dem Fi­nanz­amt dein Jah­res­ein­kom­men des Vor­jah­res zu mel­den.

So­bald diese In­for­ma­ti­on beim Fi­nanz­amt ein­ge­langt ist, kannst du eine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung für das ver­gan­ge­ne Jahr durch­füh­ren.



Gel­tend ma­chen kannst du



Wer­bungs­kos­ten (hängt vom Beruf ab, z. B. Ar­beits­klei­dung, Com­pu­ter, Fach­bü­cher...)

Son­der­aus­ga­ben (z. B. Spen­den, Kir­chen­bei­trag...)

Au­ßer­ge­wöhn­li­che Be­las­tun­gen (z. B. stu­die­ren­des Kind, Be­sei­ti­gung von Ka­ta­stro­phen­schä­den, Be­gräb­nis­kos­ten...)

Wie mache ich meine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung gel­tend?



Am ein­fachs­ten über Fi­nanz On­line: Du loggst dich mit dei­nen Zu­gangs­da­ten ein (siehe Ab­bil­dung oben). Auf der Start­sei­te siehst du, wel­che Jahre du be­reits eine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung durch­ge­führt hast bzw. wel­che Jahre du noch durch­füh­ren kannst:

Screen­shot: Über­sicht Fi­nanzOn­line

Kli­cke auf das Steu­er­jahr, für das du die Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung durch­füh­ren möch­test. Du wirst nun Schritt-​für-​Schritt durch ein For­mu­lar ge­führt. Ei­ni­ge Fel­der sind be­reits be­füllt (Jah­res­ein­kom­men, z. T. auch Spen­den).

Soll­test du Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben oder au­ßer­ge­wöhn­li­che Be­las­tun­gen ge­habt haben, trage diese ins For­mu­lar ein.

So­bald du alle Sei­ten aus­ge­füllt hast, kannst du dir aus­rech­nen las­sen, ob du ein Gut­ha­ben hast bzw. wie hoch es ist.

Wenn alles passt, reichst du deine Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung ein. So­bald diese be­ar­bei­tet wurde, wird dir au­to­ma­tisch dein Gut­ha­ben auf dein Konto über­wie­sen.



Sel­ten, aber doch kann es sein, dass dir an­ge­zeigt wird, dass du noch Steu­ern nach­zah­len musst: In die­sem Fall reichst du die Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung ein­fach nicht ein.

Hast du aus Ver­se­hen - trotz Steu­er­schuld - die Ver­an­la­gung ein­ge­reicht, kannst du sie schrift­lich (am bes­ten per Ein­schrei­ben) wie­der zu­rück­zie­hen.

Wich­tig zu wis­sen:

Rech­nun­gen und Be­le­ge musst du grund­sätz­lich nicht ein­rei­chen, aber das Fi­nanz­amt kann diese Un­ter­la­gen von dir an­for­dern. Dann musst du sie in­ner­halb einer ge­wis­sen Frist beim Fi­nanz­amt ein­rei­chen.

Auf­be­wah­rungs­frist für Be­le­ge: 7 Jahre!



Durch­schnitt­lich bekam 2023 jede:r Ös­ter­rei­cher:in bei der Ar­beit­neh­mer­ver­an­la­gung einen Be­trag von ca. 800 Euro zu­rück!

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Be­su­che die Web­site https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html (oder ver­wen­de den QR-​Code) und scrol­le auf der Seite ganz nach unten!
Schrei­be un­ter­halb auf, wel­che 4 Schrit­te not­wen­dig sind, um eine ID-​AUSTRIA zu be­an­tra­gen, wenn man noch keine Handy-​Signatur hat!
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