Steuern und Arbeitnehmerveranlagung
Beim Thema Lohn- und Gehaltszettel
hast du bereits erfahren, dass von deinem Bruttolohn unter anderem die Lohnsteuer abgezogen wird. Wie hoch diese ist, hängt von deinem Einkommen ab.
Grundsätzlich gilt: Je mehr jemand verdient, desto mehr Lohnsteuer muss er/sie bezahlen!
Stufe
Von
Bis
Steuersatz in %
Beispiel:
Jahresbruttoeinkommen: € 40.000
Zu bezahlende Steuer
▼
1
€ 0
€ 13.308
0 %
2
€ 13.309
€ 21.617
20 %
€ 1.661,60
3
€ 21.618
€ 35.836
30 %
€ 4.265,40
4
€ 35.837
€ 69.166
40 %
€ 1.665,20
5
€ 69.167
€ 103.072
48 %
6
€ 103.073
€ 1.000.000
50 %
7
€ 1.000.001
<
55 %
Summe:
€ 7.592,20
Was du sonst noch über Steuern wissen solltest:
Steuern werden vom Staat eingehoben, um die Kosten für verschiedenste Ausgaben (Infrastruktur, Bildung, Sicherheit...) zu finanzieren. Der Staat steuert
mit diesen Einnahmen also die Entwicklung unseres Landes.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Steuern:
▶ Direkte Steuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer...)
▶ Indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Getränkesteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, KFZ-Steuer...)
Bei jedem Einkauf, den du tätigst, geht ein Teil des bezahlten Betrages als indirekte Steuer ans Finanzministerium.
Milch 0,5 l
Kaffee 500 g
Fanta 6 x 0,33 l
Gebäck
Bananen 1 kg
Bleichmittel
Zwiebel
Senf 200g
Happy Day 1 l
€ 1,05 A
€ 10,49 B
€ 7,14 B
€ 2,58 A
€ 3,99 A
€ 4,99 B
€ 3,99 A
€ 2,19 A
€ 2,39 B
Zu bezahlender Betrag:
€ 38,81
USt. = Umsatzsteuer
MwSt. = Mehrwertsteuer
KESt. = Kapitalertragsteuer
Was ist die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich
)?
Wie du inzwischen weißt, zieht dir dein:e Arbeitgeber:in die Lohnsteuer automatisch von deinem Bruttogehalt ab und überweist diesen Betrag an das Finanzministerium.
Doch wusstest du, dass du dir einen Teil deiner bezahlten Steuer unter Umständen wieder zurückbekommen kannst?
Dafür musst du eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen.
Wie führe ich eine Arbeitnehmerveranlagung durch?
Du hast zwei Möglichkeiten, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen:
▶ Von Hand mit einem Formular (Bekommst du beim Finanzamt).
▶ Online (Für den Einstieg bei Finanzonline benötigst du entweder Zugangsdaten vom FA oder eine ID-Austria/Handy-Signatur).
Wenn du unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html eine ID-Austria (früher: Handy-Signatur) beantragst, kannst du dich damit nicht nur bei FinanzOnline einloggen, sondern noch auf viele weitere Informationen zugreifen (z. B. auf dein Pensionskonto, auf deine elektronische Gesundheitsakte...)
Die ID-Austria steht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zur Verfügung.
Warum sollte ich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen?
Das Finanzamt kann nicht wissen, ob es Gründe gibt, warum du einen Teil deiner bezahlten Lohnsteuer zurückbekommen solltest.
Dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, bis spätestens Ende Februar eines Jahres dem Finanzamt dein Jahreseinkommen des Vorjahres zu melden.
Sobald diese Information beim Finanzamt eingelangt ist, kannst du eine Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Jahr durchführen.
Geltend machen kannst du
▶ Werbungskosten (hängt vom Beruf ab, z. B. Arbeitskleidung, Computer, Fachbücher...)
▶ Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchenbeitrag...)
▶ Außergewöhnliche Belastungen (z. B. studierendes Kind, Beseitigung von Katastrophenschäden, Begräbniskosten...)
Wie mache ich meine Arbeitnehmerveranlagung geltend?
Am einfachsten über Finanz Online: Du loggst dich mit deinen Zugangsdaten ein (siehe Abbildung oben). Auf der Startseite siehst du, welche Jahre du bereits eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hast bzw. welche Jahre du noch durchführen kannst:
Klicke auf das Steuerjahr, für das du die Arbeitnehmerveranlagung durchführen möchtest. Du wirst nun Schritt-für-Schritt durch ein Formular geführt. Einige Felder sind bereits befüllt (Jahreseinkommen, z. T. auch Spenden).
Solltest du Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gehabt haben, trage diese ins Formular ein.
Sobald du alle Seiten ausgefüllt hast, kannst du dir ausrechnen lassen, ob du ein Guthaben hast bzw. wie hoch es ist.
Wenn alles passt, reichst du deine Arbeitnehmerveranlagung ein. Sobald diese bearbeitet wurde, wird dir automatisch dein Guthaben auf dein Konto überwiesen.
Selten, aber doch kann es sein, dass dir angezeigt wird, dass du noch Steuern nachzahlen
musst: In diesem Fall reichst du die Arbeitnehmerveranlagung einfach nicht ein.
Hast du aus Versehen - trotz Steuerschuld - die Veranlagung eingereicht, kannst du sie schriftlich (am besten per Einschreiben) wieder zurückziehen.
Rechnungen und Belege musst du grundsätzlich nicht einreichen, aber das Finanzamt kann diese Unterlagen von dir anfordern. Dann musst du sie innerhalb einer gewissen Frist beim Finanzamt einreichen.
Aufbewahrungsfrist für Belege: 7 Jahre!
Durchschnittlich bekam 2023 jede:r Österreicher:in bei der Arbeitnehmerveranlagung einen Betrag von ca. 800 Euro zurück!
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