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Strafbare Inhalte auf WhatsApp und Co.

Kommunikation in sozialen Medien - Welche Inhalte sind strafbar?
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen täglich soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und Videoplattformen. Dabei werden Nachrichten, Bilder und Videos schnell verschickt oder weitergeleitet. Wichtig ist zu wissen, dass auch im Internet die gleichen Gesetze gelten wie im echten Leben. In Deutschland regeln verschiedene Gesetzbücher, was erlaubt ist und was nicht. Wer Inhalte versendet oder weiterleitet, übernimmt Verantwortung für sein Handeln, selbst wenn der Inhalt nicht selbst erstellt wurde.
Beleidigungen sind nach dem Strafgesetzbuch (§ 185 StGB) strafbar. Das gilt auch im Internet. Beleidigend sind zum Beispiel Beschimpfungen, gemeine Kommentare, das Bloßstellen von Personen oder das absichtliche Lächerlichmachen in Chats oder Gruppennachrichten. Auch das Verbreiten von verletzenden Gerüchten kann darunterfallen. Der Grund dafür ist, dass jeder Mensch ein Recht auf Schutz seiner Ehre und seiner Persönlichkeit hat. Beleidigungen im Netz können besonders verletzend sein, weil sie oft viele Menschen erreichen und lange sichtbar bleiben.
Auch das Versenden oder Teilen von gewaltverherrlichenden Inhalten ist verboten. Das Strafgesetzbuch verbietet in § 131 StGB die Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalt zeigen und diese verherrlichen oder verharmlosen. Dazu gehören zum Beispiel Videos von echten Gewalttaten oder Inhalte, die Gewalt als etwas Cooles oder Normales darstellen. Zusätzlich schützt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Kinder und Jugendliche davor, mit solchen Inhalten konfrontiert zu werden. Der Staat möchte verhindern, dass junge Menschen verängstigt werden oder Gewalt als Lösung von Problemen ansehen.
Besonders streng geregelt sind rechtsextremistische Inhalte. Nach dem Strafgesetzbuch ist es in § 86a StGB verboten, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verbreiten. Dazu zählen zum Beispiel Hakenkreuze oder andere Nazi-Symbole. Außerdem ist es nach § 130 StGB (Volksverhetzung) strafbar, Hass gegen bestimmte Gruppen von Menschen zu verbreiten oder Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe oder ihres Aussehens zu beleidigen, zu bedrohen oder auszugrenzen. Solche Inhalte verstoßen gegen die Werte des Grundgesetzes, das festlegt, dass alle Menschen gleich sind und die gleiche Würde besitzen. Rechtsextremistische Inhalte gefährden das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft und sind deshalb verboten.
Ein wichtiger Punkt ist, dass nicht nur das Erstellen, sondern auch das Weiterleiten solcher Inhalte strafbar sein kann. Wer ein beleidigendes, gewalttätiges oder rechtsextremistisches Bild oder Video weiterleitet, trägt dazu bei, dass es sich verbreitet. Das Gesetz macht hier keinen großen Unterschied, ob man den Inhalt selbst gemacht oder „nur“ geteilt hat. Auch in privaten Chats oder Klassengruppen gelten diese Regeln.
Deshalb sollten Schülerinnen und Schüler vor dem Versenden immer überlegen, ob ein Inhalt andere verletzt, gegen Gesetze verstößt oder gefährlich ist. Problematische Inhalte sollten nicht weitergeleitet, sondern gelöscht oder gemeldet werden. Bei Unsicherheiten ist es wichtig, mit Eltern, Lehrkräften oder anderen Vertrauenspersonen zu sprechen. Wer sich an die Regeln hält, schützt nicht nur andere Menschen, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.

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