Regeln zur Oxidationszahl-Bestimmung:
1.Die Oxidationszahl eines Atoms im elementaren Zustand ist Null.
2.Die Oxidationszahl eines einatomigen Ions ist identisch mit seiner Ionenladung.
3.Die Summe der Oxidationszahlen aller Atome eines mehratomigen Ions ist gleich der Ladung dieses Ions.
4.Die Summe der Oxidationszahlen aller Atome eines neutralen Moleküls (mehratomiges „Ion“ mit Ladung Null) ist Null.
5.Fluor hat in allen Verbindungen die Oxidationszahl –I.
6.Sauerstoff hat meistens die Oxidationszahl –II. Ausnahmen liegen vor, wenn Sauerstoffatome miteinander verbunden oder an Fluor gebunden sind
7.In Verbindungen der Nichtmetalle ist die Oxidationszahl des elektronegativeren Elements negativ und entspricht der Ionenladung, die für Ionenverbindungen dieses Elements gilt. Im Phosphor(III)- chlorid hat Chlor zum Beispiel die Oxidationszahl –I.
a) Gold
b) Kaliumchlorid
c) Kohlenstoffdioxid
d) Schwefelsäure
e) Chlorgas
f) Calciumhydroxid
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