Name:
Umsatzsteuer in der kommunalen Verwaltung
12.07.2026
Die Umsatzsteuer ist die wichtigste steuerliche Einnahmequelle in Deutschland. Der allgemeine Steuersatz beträgt . Hiervon gibt es Ausnahmen: Für bestimmte Leistungen und Lieferungen (wie z. B. oder ) wird ein verminderter Steuersatz von veranschlagt. Komplett steuerfrei sind hingegen Leistungen wie die oder die und .
Beim Kauf von Gütern für das eigene Unternehmen stellt die an den Lieferanten gezahlte Steuer eine gegenüber dem Finanzamt dar; man nennt sie . Verkauft das Unternehmen selbst Güter, stellt die vom Kunden eingenommene eine gegenüber dem Finanzamt dar. Ist die eingenommene höher als die gezahlte , muss die Differenz als an das Finanzamt überwiesen werden.
Ist dagegen die gezahlte höher als die eingenommene spricht man von einem .
Teil 2: Informationstext – Wann ist die Kommune ein Unternehmer? (§ 2b UStG)
Grundsätzlich unterliegen kommunale Leistungen nicht der Umsatzsteuer, wenn die Kommune ausschließlich hoheitlich tätig wird. Tritt die öffentliche Hand jedoch wie ein Privater am Markt auf und schließt privatrechtliche Verträge ab (z. B. Mietverträge), ist diese Tätigkeit voll umsatzsteuerpflichtig.
Selbst wenn die Kommune auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (z. B. per Satzung) handelt, muss geprüft werden, ob sie in Konkurrenz zu privaten Anbietern steht. Führt die Nichtbesteuerung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen, ist die Leistung umsatzsteuerpflichtig. Ausnahmen bilden hierbei:
Katalogtätigkeiten: Die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Personenbeförderung (ÖPNV) ist per Gesetz zwingend umsatzsteuerpflichtig.
Bagatellgrenze: Übersteigt der voraussichtliche Umsatz gleichartiger Tätigkeiten nicht 17.500 EUR im Kalenderjahr, liegen keine größeren Wettbewerbsverzerrungen vor und die Leistung bleibt steuerfrei.
Teil 3: Übungsaufgaben aus der kommunalen Praxis
Fall 1: Das Rathaus
Die Gemeinde Auensee hat im Oktober 2026 Heizöl für das Verwaltungsgebäude Rathausstraße 1
gekauft. Auf der Rechnung ist neben dem Nettobetrag eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (280,16 €) ausgewiesen.
Fall 2: Die Stadtwerke
Die Stadtwerke der Gemeinde Auensee kaufen bei der Sächsischen Braunkohle AG Kohle, um daraus Strom für die Versorgung der Einwohner zu erzeugen.
Geschäftsfall
7 %
19 %
0 %
Die Stadtwerke kaufen bei der Deutschen Post AG Postwertzeichen bar.
Die Stadtwerke kaufen einen Kleintransporter auf Ziel.
Die Stadtwerke beziehen die Zeitschrift Der clevere Verwaltungsfachangestellte
auf Rechnung.
In der Zeitung wird ein Nachruf auf einen Verstorbenen Mitarbeiter aufgegeben.
Die Bank belastet die Stadtwerke mit Darlehenszinsen.
Die Stadtwerke überweisen den fälligen Betrag für die Feuerversicherung durch die Bank.

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