Name
Gründung
Finanzierung
Führung
Gewinn/ Verlust
Einzelunternehmen
Eintragung ins Handelsregister
Aufbringung des Kapitals
kein Mindestkapital
durch
eigenes Geld und/oder
Kredit einer Bank
der/ die Einzelunternehmer*in trifft Entscheidungen allein
der/ die Einzelunternehmer*in erhält den Gewinn und trägt den Verlust allein
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
Eintragung ins Handelsregister
mindestens 2 Personen (genannt Gesellschafter*innen)
Aufbringung des Kapitals
kein Mindestkapital
durch
Kapitaleinlagen der Gesellschafter*innen (eigenes Geld) und/ oder
Kredit einer Bank
alle Gesellschafter*innen entscheiden gemeinsam
Gewinne und Verluste werden auf Gesellschafter*innen aufgeteilt
Gesellschafter*innen haften mit Privatvermögen
Die Aufbringung von Kapital ist das Sammeln bzw. die Beschaffung von Geld.
Ein*er Gesellschafter*in ist die Person, der ein Anteil einer OHG oder GmbH gehört. Sie teilt sich die Verantwortung für das Unternehmen mit weiteren Personen.
In diesem Fall mein Haften, dass bei Geldverlust dieses Geld genommen werden kann, um Schulden des Unternehmens zu bezahlen.
Das Geld, das eine Person in ein Unternehmen investiert hat.
Name
Gründung
Finanzierung
Führung
Gewinn/ Verlust
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
Eintragung ins Handelsregister
Aufbringung des Stammkapitals (Mindestens 25.000€)
durch
Kapitaleinlagen der Gesellschafter*innen und/ oder
Kredit einer Bank
die Geschäftsführung leitet die GmbH und trifft Entscheidungen
die Gesellschafter kontrollieren die Geschäftsführung und geben Weisungen
die Gesellschafter*innen werden nach ihren Geschäftsanteilen am Gewinn beteiligt
es wird kein Gewinn ausgezahlt, bis der Verlust abgedeckt ist
jede*r Gesellschafter*in haftet mit der eigenen Kapitaleinlage
Aktiengesellschaft (AG)
Beschließen einer Satzung
Eintragung ins Handelsregister
Aufbrindung des Stammkapitals (mindestens 50.000€)
durch
den Verkauf von Aktion an Aktionär*innen und/ oder
Kredit einer Bank
der Vorstand (bestehend aus mehreren Personen) leitet die AG
der Vorstand wird vom Aufsichtsrat ernannt und kontrolliert
der Aufsichtsrat wird bei der Hauptversammlung von den Aktionär*innen gewählt
Auszahlung einer Dividende an Aktionär*innen für jede Aktie
es wird kein Gewinn ausgezahlt, bis der Verlust abgedeckt ist
jede*r Aktionär*in haftet mit der eigenen Kapitaleinlage
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