• Urheberrecht und Zitierweisen
  • anonym
  • 11.03.2021
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Urheberrecht und Zitierweisen

CC BY SA 2.0 mcolmz - flickr.com

Auch bei der Verwendung von Creative Commons Lizenzen gilt in Deutschland weiterhin das Urheberrecht, das in der deutschen Gesetzgebung verankert ist.



Urheberrecht bedeutet, dass alle Rechte zur Verwendung von Texten, die man geschrieben hat, Fotos, die man selbst fotografiert hat, etc. beim Urheber, also beim Ersteller bleiben.

Die CC Lizenzen erlauben jedoch, dass der Urheber deutlich kund tut, dass er auf seine Rechte nicht besteht – oder eben doch, je nach Lizenz.

Deshalb ist es wichtig, die Bilder, die Texte, etc., die von anderen erstellt wurden und im Training verwendet werden, mit sauberen Quellenangaben zu versehen.



Im kommerziellen Training ist man mit Zitaten und Vollbelegen in der Quellenangabe auf der sicheren Seite.



Hier ein Beispiel:

"In einer Arbeit, die über kein eigenes Literaturverzeichnis verfügt, muss jeder im Text verwendete und verarbeitete, d.h. zitierte Titel bei seiner erstmaligen Erwähnung mit allen bibliographischen Daten sowie der, der zitierten Passage jeweils entsprechenden Fundstelle (Seitenangabe) als Fußnote angeführt werden. Die Fußnoten werden dabei in der gesamten Arbeit durchnummeriert. Bei wiederholter Zitierung eines Titels ist nurmehr der Nachname, (abgekürzte) Vorname und die Fußnotenziffer des Erstbeleges in Klammern anzuführen."

Vgl. Theisen, Manuel R., Wissenschaftliches Arbeiten, 11., aktualisierte Aufl., S. 142, München, Vahlen 2002













Darf ich für den Unterricht Bücher kopieren oder Presseartikel?



Hier gibt es besondere Regelungen. Es kommt z.B. darauf an, ob der Unterricht an einer nicht-kommerziellen Schule / Uni oder in einem kommerziellen Training stattfindet. Außerdem muss klar sein, ob die Unterlagen einem begrenzten Kreis zur Verfügung gestellt wird oder nicht.



Nur für einen nicht-kommerziellen, klar abgegrenzten Teilnehmerkreis dürfen Teile von geschützten Werken genutzt werden. Und zwar zu folgenden Zwecken:

  • „ zur "Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre",
  • zur Herstellung von Schulbüchern und anderen Lehrmedien,
  • zur wissenschaftliche Forschung,
  • zur automatisierten Auswertung von Texten und Daten (Test- und Data-Mining),
  • durch Bibliotheken und
  • durch Archive, Museen und Bildungseinrichtungen.“



Aus Büchern dürfen maximal 15 % digitalisiert und verwendet werden, Fachartikel dürfen komplett verwendet werden.



Diese Regelung wird aktuell evaluiert, da sie nur bis zum 01. März 2023 gilt.



Quelle & weitere Info's:

https://irights.info/artikel/urhwissg-tritt-in-kraft/28994#more-28994, Zugriff am 11.03.21





Presse



Artikel aus der Presse dürfen in Schulungen nicht verwendet werden. Es ist aber möglich, aus Presseartikeln zu zitieren. Selbstverständlich muss die Quelle belegt werden.

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Wieviele Jahre nach dem Tod eines Urhebers erlischt das Urheberrecht?

Das Erlöschen des Urheberrechts beeinhaltet aber nicht, dass der Verlag, der z.B. ein Konzert aufgenommen und publiziert hat, auf seine Rechte als Verleger verzichtet!!!

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