1. Gesetzliche Pflichtversicherungen:
Beim Thema
Krankenversicherung: Mit diesen Beiträgen werden deine Arztbesuche, Medikamente oder notwendige Operationen bezahlt.
Unfallversicherung: Mit diesen Beiträgen sicherst du dich gegen Arbeitsunfälle ab.
Pensionsversicherung: Mit diesen Beiträgen erwirbst du dir das Recht, nach Erreichen des Pensionsalters eine Pension zu bekommen. Wie hoch diese ist, hängt von der Dauer und Höhe deiner Beitragszahlungen ab.
Arbeitslosenversicherung: Mit diesen Beiträgen sicherst du dich für den Fall des Arbeitsplatzverlustes ab (
Alle diese genannten Beispiele sind gesetzliche Pflichtversicherungen, das heißt, du kannst dir nicht aussuchen, ob du diese abschließen möchtest. Die Beiträge werden dir automatisch jeden Monat von deinem Bruttogehalt abgezogen.
2. Privatversicherungen:
Während es bei den gesetzlichen Pflichtversicherungen um die soziale Absicherung der Menschen geht, sodass niemand Angst haben muss, dass er wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitsplatzverlust oder seinem Alter um seine Existenz bangen muss, geht es bei den Privatversicherungen darum, sich dort abzusichern, wo der Staat sich nicht zuständig fühlt.
Dabei kann es durchaus zu Überschneidungen kommen: Die gesetzliche Krankenversicherung z. B. gewährleistet, dass du kostenlos zu einem Kassenarzt gehen kannst.
Bei einem Wahlarzt musst du die Rechnung aber selbst bezahlen und bekommst nur einen kleinen Teil von der Krankenkasse zurück. Es sei denn, du hast eine private Krankenversicherung.
Beim Thema
Lohn- und Gehaltszettel ist es dir sicher schon aufgefallen, dass von deinem Bruttolohn eine Reihe von Beträgen abgezogen werden. Neben der Lohnsteuer sind das vor allem
Krankenversicherung: Mit diesen Beiträgen werden deine Arztbesuche, Medikamente oder notwendige Operationen bezahlt.
Unfallversicherung: Mit diesen Beiträgen sicherst du dich gegen Arbeitsunfälle ab.
Pensionsversicherung: Mit diesen Beiträgen erwirbst du dir das Recht, nach Erreichen des Pensionsalters eine Pension zu bekommen. Wie hoch diese ist, hängt von der Dauer und Höhe deiner Beitragszahlungen ab.
Arbeitslosenversicherung: Mit diesen Beiträgen sicherst du dich für den Fall des Arbeitsplatzverlustes ab (
Arbeitslosengeld).
Alle diese genannten Beispiele sind gesetzliche Pflichtversicherungen, das heißt, du kannst dir nicht aussuchen, ob du diese abschließen möchtest. Die Beiträge werden dir automatisch jeden Monat von deinem Bruttogehalt abgezogen.
2. Privatversicherungen:
Während es bei den gesetzlichen Pflichtversicherungen um die soziale Absicherung der Menschen geht, sodass niemand Angst haben muss, dass er wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitsplatzverlust oder seinem Alter um seine Existenz bangen muss, geht es bei den Privatversicherungen darum, sich dort abzusichern, wo der Staat sich nicht zuständig fühlt.
Dabei kann es durchaus zu Überschneidungen kommen: Die gesetzliche Krankenversicherung z. B. gewährleistet, dass du kostenlos zu einem Kassenarzt gehen kannst.
Bei einem Wahlarzt musst du die Rechnung aber selbst bezahlen und bekommst nur einen kleinen Teil von der Krankenkasse zurück. Es sei denn, du hast eine private Krankenversicherung.


