Wahlrecht
Die drei Grundsätze des österreichischen Wahlrechts:
▶ Allgemeines Wahlrecht: Jede/r Staatsbürger:in ab einem festgesetzten Alter ist wahlberechtigt.
▶ Persönliches Wahlrecht: Jede/r Staatsbürger:in muss seine Stimme selbst abgeben (fliegende Wahlkommissionen für kranke und alte Menschen bzw. Briefwahl).
▶ Geheimes Wahlrecht: Der Stimmzettel wird in einer Wahlzelle in einen Umschlag gesteckt. Niemand sieht, was gewählt wurde.
Die Stimme jedes Wahlberechtigten hat gleiches Gewicht!
An welchen Wahlen darf man teilnehmen?
Die roten Begriffe (schwarz eingerahmt) sind die Wahlen, an denen wir teilnehmen können. Die Begriffe im blauen Rahmen setzen sich dann aufgrund des Wahlergebnisses zusammen.
Direkte Demokratie:
Gesetze §
▲
stimmen ab
▲
Wähler:innen
z. B. in der Schweiz
Indirekte Demokratie:
Gesetze §
▲
stimmen ab
▲
Abgeordnete
▲
wählen
▲
Wähler:innen
z. B. in Österreich
aktives Wahlalter (man darf wählen) | passives Wahlalter (man darf gewählt werden) | |
---|---|---|
16 | Gemeinderat | 18 |
16 | Landtag | 18 |
16 | Nationalrat | 18 |
16 | Bundespräsident:in | 35 |
16 | EU-Parlament | 18 |
Wahl:
voraussichtlicher Termin:
Gemeinderatswahlen (Vlbg.) *
2025
Landtagswahl (Vlbg.) *
2029
Nationalratswahl *
2029
BundespräsidentInnen-Wahl **
2028
EU-Parlamentswahl *
2029
* Finden alle 5 Jahre statt
**Findet alle 6 Jahre statt
Diese Termine können sich durchaus ändern. Es kommt z. B. nicht selten vor, dass sich eine Regierung auflöst und es dadurch vorzeitige Neuwahlen gibt. Ein/e Bundespräsident/in kann vorzeitig aus dem Amt scheiden oder Wahlen können durch eine Pandemie verschoben werden.
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