• Zwischen Individualität und Zugriff des Staates? Kindheit und Jugend im Nationalsozialismus
  • anonym
  • 07.04.2024
  • Geschichte
  • 9
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I. Überblick: Jugend im Nationalsozialismus

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Auch Du gehörst dem Führer, Werbeplakat des BDM, 1936 (Abbildung: Museen Köln NS-DOK, Bp 5372)
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Analysiere die Bildquelle Q1, indem du ergänzt.
An wen richtet sich das Plakat vermutlich? Welche Absicht steckte wahrscheinlich dahinter?
Nutze dein Vorwissen zur NS-Propaganda.
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Informiere dich im Text M1 über die Schule im Nationalsozialismus. Skizziere in Stichpunkten die zwei Phasen der NS-Schulpolitik und die Veränderungen in den Schulfächern.
Wie du den QR-Code scannen kannst

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Jugendorganisationen

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Neben der Schule, waren auch die Jugendorganisationen ein wichtiges Instrument der nationalsozialistischen Erziehungspolitik. Informiere dich im Video M2 über die Hitlerjugend und ergänze anschließend die Tabelle.

M2 Die Hitler-Jugend und der BDM

https://bit.ly/3cTRa0s

Die Hitlerjugend (HJ)

Der Bund Deutscher Mädel (BDM)

Allgemeines (Mitgliedschaft, Unterorganisationen, Freiwilligkeit)









Aufgaben vor dem Krieg















Aufgaben im 2. Weltkrieg















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T1
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Du hast nun einiges über die NS-Jugendpolitik gelernt.
Ergänze den Lückentext, um dein Wissen weiter zu festigen.

Die erste Phase der NS-Schulpolitik von 1933 bis 1936 galt vorrangig der des Lehrkörpers. Ab 1936/37 verstärkte das NS-Regime die ideologische Umgestaltung des Schulunterrichts. Der Geschichtsunterricht beschränkte sich auf die und die Geschichte der

“. Im Biologieunterricht spielten vor allem die

“ und die „ “ eine Rolle. Neue Rituale

und NS-Symbole wie Hitlerporträts, der Hitlergruß, Fahnen, und prägten immer mehr den Schulalltag.

Trotz der vielen Maßnahmen konnten die Schulen dem Anspruch des NS-Regimes an die Erziehung nicht genügen. Deshalb gab es neben den herkömmlichen Schulen auch „Eliteschulen“, wie die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten ( ) und die Adolf-Hitler-Schulen (AHS).

Um den gesamten Lebensbereich zu erfassen, boten Jugendorganisationen, wie der Bund Deutscher Mädel ( ) und die (HJ) attraktive Freizeitangebote. Im Bund Deutscher Mädel wurden Mädchen von 14 bis 18 Jahren organisiert.

Anfänglich war die Mitgliedschaft freiwillig, wurde jedoch ab verpflichtend. Christliche und Jugendverbände wurden vereinnahmt, unterdrückt oder verboten. 1935 war die aller Jugendlichen Mitglied in der HJ. Mit Geländespielen wurden die Jugendlichen auf den späteren Einsatz im vorbereitet. Ab 1939 sollte die HJ die Frauen an der „ “ unterstützen. So wurden sie auch als Flakhelfer (Luftwaffenhelfer oder Marinehelfer) rekrutiert, oder um

nach Bombenangriffen zu helfen.

II. Textquellen: Jugend im Nationalsozialismus

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Mit dem Gesetz über die Hitler-Jugend wurde das Monopol der HJ im Dezember 1936 juristisch abgesichert.
  • Wiederhole die Schritte zur Textquellenanalyse mithilfe des Erklärvideos M3.
  • Analysiere anschließend Q1 nach dem Vierschritt wie im Erklärvideo. Trage deine Antworten in die Tabelle ein.

M3 Erklärvideo zur Quellenanalyse

https://bit.ly/3f6N877

Q 1

Das Gesetz über die Hitler-Jugend, 1936



Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre zukünftigen Pflichten vorbereitet werden.Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1. Die gesamte deutsche Jugend ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt.

§ 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.

§ 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitler-Jugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit „Jugendführer des Deutschen Reiches“. Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.

§ 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.

Berlin, den 1. Dezember 1936

Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler

Der Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers

Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich, Köln 2008, S. 29.



Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre zukünftigen Pflichten vorbereitet werden.Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1. Die gesamte deutsche Jugend ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt.

§ 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.

§ 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitler-Jugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit „Jugendführer des Deutschen Reiches“. Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.

§ 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.

Berlin, den 1. Dezember 1936

Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler

Der Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers

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Das Gesetz über die Hitler-Jugend, 1936





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Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich, Köln 2008, S. 29.
Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich, Köln 2008, S. 29.

1) Formale Merkmale













2) Inhalt (Kernaussagen, Schlüsselbegriffe, Stil)

















3) Historischer Kontext















4) Beurteilung (Aussageabsicht, Wirkung der Quelle)



















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Das Gesetz über die Hitler-Jugend

Mit dem Gesetz über die Hitler-Jugend vom Dezember 1936 erhielt das Monopol der HJ eine juristische Grundlage.

Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre zukünftigen Pflichten vorbereitet werden.

Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1. Die gesamte deutsche Jugend ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt.

§ 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.

§ 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitler-Jugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit „Jugendführer des Deutschen Reiches“. Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unter- stellt.

§ 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes er- forderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungs- vorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.

Jugenddienstpflicht

Aus: Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich, Köln 2008, S. 29

Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre zukünftigen Pflichten vorbereitet werden.

Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1. Die gesamte deutsche Jugend ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt.

§ 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.

§ 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitler-Jugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit „Jugendführer des Deutschen Reiches“. Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unter- stellt.

§ 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes er- forderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungs- vorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.

Jugenddienstpflicht

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Das Gesetz über die Hitler-Jugend

Mit dem Gesetz über die Hitler-Jugend vom Dezember 1936 erhielt das Monopol der HJ eine juristische Grundlage.





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Aus: Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich, Köln 2008, S. 29
Aus: Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich, Köln 2008, S. 29
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Du hast nun in Videos, darstellenden Texten und Quellen mehrere Institutionen für Kinder und Jugendliche im Nationalsozialismus und ihr Zusammenspiel kennen gelernt.
Fertige als Überblick ein Cluster an und teile es mit deiner Klasse.
  • Schaue dir zuerst das Erklärvideo M4 zum digitalen Cluster an.

M4 Erklärvideo zum digitalen Cluster mit draw.chat

https://bit.ly/2YqtBsj

  • Erstelle ein digitales Cluster, in dem du die wichtigsten Inhalte und Institutionen zu Kindheit und Jugend im Nationalsozialismus skizzierst. Öffne den folgenden Link auf einem Computer: https://draw.chat
    (Diese App funktioniert auf Smartphones nicht so gut.)

  • Schaue dir das Erklärvideo M5 zum Teilen deines Clusters auf Padlet an.

M5 Erklärvideo Padlet

https://bit.ly/3dkvVp9

  • Präsentiere deine Mindmap auf der digitalen Tafel Padlet.
    Öffne den folgenden Link auf einem Computer: https://bit.ly/2VUbw4f
    Schau dir die Ideen und Ergebnisse der anderen an und überlege, was dir noch fehlt oder ob andere Darstellungen möglich sind.

III. Zeitzeugenberichte: Jugend im Nationalsozialismus

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Auch heute noch gibt es Zeitzeugen des Nationalsozialismus, welche über ihre eigenen Erfahrungen und Einschätzungen berichten können. Eine Möglichkeit des Sammelns und Zugänglichmachens solcher Quellen besteht darin, Videointerviews in öffentlichen Datenbanken zu sichern.
  • Lerne über das Erklärvideo M6 die Nutzung des Zeitzeugenportals kennen.









  • Suche zwei Interviews auf www.zeitzeugen-portal.de, schaue sie an und notiere die 3 wichtigesten Informationen. a) Elisabeth Zacharias' Bericht zum BDM, b) ein Video zum Umgang mit Gefühlen in der HJ

M6 Erklärvideo Zeitzeugenportal

https://t1p.de/Zeitzeugenportal

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Welchen besonderen Wert haben Zeitzeugenquellen z.B. gegenüber Gesetzesquellen und Überblicksdarstellungen?
  • Vergleiche die Aussagen der Zeitzeugen mit den Zusammenfassungen in Clustern.
  • Beurteile schriftlich anhand deiner Auswertung welchen Stellenwert das Sammeln von Zeitzeugenberichten in der Forschung haben sollte.
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