a) ​"​Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit ​Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe​ bestraft, (...)​"
b) ​"​Bei einer gefährlichen Körperverletzung droht eine ​Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren​. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.​"
c) ​"​Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit ​Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe​ bestraft.​"