a) "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, (...)"
b) "Bei einer gefährlichen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen."
c) "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."