Liebe Mitschülerinnen und Mitschüler,
sicherlich hat sich bereits herumgesprochen, dass am Vatertag Jugendliche in unserem Alter betrunken am Vatertagsfest auf dem Festplatz in Bessenbach aufgegriffen wurden. Dieser und weitere Vorfälle haben die Debatte wieder angefacht, ob man Alkohol erst ab 21 Jahren trinken darf. Zunächst sollten wir klären, was eigentlich mit Alkohol gemeint ist. In der Alltagssprache wird „Alkohol“ oft synonym für „Trinkalkohol“ oder „Ethanol“ verwendet. Dies bezieht sich hauptsächlich auf Getränke wie Wein, Bier und Spirituosen, die rauschmittelartig wirken. Ich werde erläutern, warum wir ein Anheben des Konsumentenalters auf 21 Jahre unterstützen. Dafür spricht, dass viele Jugendliche nicht abschätzen können, welche Folgen übermäßiger Alkoholkonsum haben kann. Abgesehen von dem Ärger mit den Eltern können auch gefährliche Situationen entstehen. Davor muss man sie schützen. Deshalb soll man Alkohol erst ab 21 Jahren trinken dürfen. Ich gebe nun mein Wort an. . . .